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Cover von Altersvorsorge-Kapital bis zu 238.000 Euro kann unpfändbar sein

Altersvorsorge-Kapital bis zu 238.000 Euro kann unpfändbar sein

was unpfändbar ist, darf auch bei Hartz IV nicht angerechnet werden
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Verfasser: Winkel, Rolf
Jahr: 2008
Soziale Sicherheit
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss
OPEN V 11.1.0.0