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Die Haftung des Beamten
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Verfasserangabe:
Maximilian Basslsperger
Jahr:
2020
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Beamte, die ihre Dienstpflichten verletzen, müssen einen daraus entstehenden Schaden ersetzen. Das gilt nur, wenn das vorsätzlich oder grob fahrlässig geschieht.
Darum geht es:
1. Beamte haften für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen.
2. Die Ausgleichspflicht gilt für Schäden beim Dienstherrn und auch bei Dritten.
3. Der Schadensersatzanspruch kann in Einzelfällen gemindert werden oder sogar entfallen.
(Quelle: Der Personalrat)
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Verfasserangabe:
Maximilian Basslsperger
Jahr:
2020
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Beschreibung:
H. 2, S. 13 - 16 : Abb.
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