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AGG-Hopping und Hartz IV-Bezug

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Verfasser: Uyanik, Markos
Verfasserangabe: Markos Uyanik
Jahr: 2021
Die Sozialgerichtsbarkeit
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Als AGG-Hopper gelten Personen, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als Geschäftsmodell nutzen, indem sie Arbeitgeber wegen angeblicher Diskriminierung auf eine Entschädigung verklagen. Diese besondere Spezies Rechtssuchender treibt aber nicht nur im Arbeitsrecht ihr Unwesen. Nachdem zunächst die Strafgerichte entscheiden mussten, ob AGG-Hopper den Straftatbestand des (versuchten) Eingehungsbetrugs erfüllen, stellt sich auch im Sozialrecht wiederholt die Frage, ob AGG-Entschädigungen als anspruchsvernichtende Einkünfte berücksichtigt werden dürfen. (Quelle: www.diesozialgerichtsbarkeit.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Uyanik, Markos
Verfasserangabe: Markos Uyanik
Jahr: 2021
Übergeordnetes Werk: Die Sozialgerichtsbarkeit
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Beschreibung: H. 6, S. 349-353
Schlagwortketten:
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz / Arbeitnehmer / Klage / Schmerzensgeld
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