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Sachgrundlose Befristung

Quoten sind keine Lösung!
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Verfasser: Schulz, Georg-R.
Verfasserangabe: Georg-R. Schulz
Jahr: 2018
Arbeitsrecht aktuell
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Die zurückliegenden, zähen Koalitionsverhandlungen haben deutlich gemacht: Beim Thema Befristung von Arbeitsverträgen ohne Sachgrund gehen die politischen Meinungen weit auseinander. Eine inhaltliche Einigung wurde zwischen den Beteiligten der neuen Großen Koalition nicht erreicht (Koalitionsvertrag, Stand 7.2.2018). Es findet sich außer einer Reduzierung der Höchstgrenze von zuletzt 24 auf nun 18 Monate und einer Verringerung der erlaubten Verlängerungsmöglichkeiten von bisher drei Mal auf jetzt ein Mal innerhalb dieser neuen Höchstdauer lediglich eine Beschränkung dahingehend, dass in Betrieben mit einer Belegschaftsstärke von mehr als 75 die Arbeitsverträge von maximal 2,5¿% der Beschäftigten sachgrundlos abgeschlossen werden dürfen und in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten maximal 5¿% der Mitarbeiter ohne Sachgrund befristet beschäftigt werden. Im Fall einer Überschreitung dieser Quoten gilt jedes weitere sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnis als unbefristet abgeschlossen. Da Vorstehendes ausschließlich einen zahlenmäßigen Kompromiss darstellt, verbleibt es inhaltlich bei dem – aus Sicht des Verfassers unbefriedigenden – rechtlichen Ist-Zustand. Dieser ist Ausgangspunkt des Beitrags, der nach einer Darstellung der aktuellen Rechtslage die bisher in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassungen zu wichtigen Einzelfragen widergibt und mit Argumenten gegen die generelle Befristung von Arbeitsverhältnissen ohne Sachgrund abschließt. Hierbei müssen Spezialgesetze für besondere Berufsgruppen wie das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissVG) aus Platzgründen unberücksichtigt bleiben. (Quelle: https://beck-online.beck.de)

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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Schulz, Georg-R.
Verfasserangabe: Georg-R. Schulz
Jahr: 2018
Übergeordnetes Werk: Arbeitsrecht aktuell
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Beschreibung: H. 7, S. 170-172
Schlagwörter: Sachgrundlose Befristung
Schlagwortketten:
Große Koalition / Arbeitsrecht / Arbeitsrecht <2017-2021>
Arbeitsvertrag / Sachgrundlose Befristung
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