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Digitale Gesundheitsanwendungen - auf dem Weg zu einem etablierten Versorgungsbereich

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Verfasser: Krasney, Martin
Verfasserangabe: Martin Krasney
Jahr: 2022
Die Sozialgerichtsbarkeit
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Am 19.12.2019 sind die Regelungen zur Versorgung der Versicherten mit digitalen Gesundheitsanwendungen in Kraft getreten. Seitdem haben die Versicherten einen Anspruch auf Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen. Voraussetzung ist, dass die indizierte digitale Gesundheitsanwendung in dem vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geführten Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen aufgenommen ist. Insofern kommt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine erhebliche Rolle bei der Bestimmung des Leistungsanspruches der Versicherten zu. Dies wirft einige grundsätzliche Fragen auf. Während der Leistungsanspruch der Versicherten im Gesetz noch recht klar geregelt ist, überlässt der Gesetzgeber die Regeln über die von den Krankenkassen zu zahlende Vergütung der Selbstverwaltung. (Quelle: www.esv-campus.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Krasney, Martin
Verfasserangabe: Martin Krasney
Jahr: 2022
Übergeordnetes Werk: Die Sozialgerichtsbarkeit
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Beschreibung: H. 9, S. 517 - 526
Schlagwortketten:
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte / Digitale Gesundheitsanwendungen / Versorgungssystem / Vergütung
Digitale Gesundheitsanwendungen / Leistungsanspruch
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Sprache: Deutsch
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss