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Wie weit die Sozialbehörden Bankkonten überprüfen können und dürfen
"gläserne" Leistungsempfänger durch neues Steuerehrlichkeitsgesetz?
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Verfasserangabe:
Ulrich Wenner
Jahr:
2005
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Vom 1. April an können Sozial-, BAföG- oder Wohngeldämter, Arbeitsagenturen und andere (Sozial-)Behörden Auskunft über sämtliche Konten von Leistungsempfängern bei deutschen Kreditinstituten bekommen. Möglich wird dies durch das ¿Steuerehrlichkeitsgesetz¿, das dann in Kraft tritt. Am 31. März 2005 endet damit auch eine Anfang 2004 geschaffene Steueramnestieregelung. Sie sollte es denjenigen Bürgern, die Einkünfte in der Vergangenheit nicht angeben hatten, durch Straffreiheit und niedrigere Steuersätze erleichtern, sich ¿steuerehrlich" zu machen. Um Steuerhinterziehung künftig zu erschweren, wird nach dem Auslaufen der Amnestiezeit der Zugriff der Finanzbehörden auf die Konten von Steuerpflichtigen erweitert. Diese Regelung hat zu einer breiten und lauten Diskussion über das (vermeintliche) Ende des Bankgeheimnisses geführt. Das gibt Anlass, den Schutz von Daten über Konten und Geldbewegungen für die Bezieher von einkommensabhängigen Sozialleistungen ¿ insbesondere von Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und Sozialhilfe (SGB XII) ¿ näher zu beleuchten.
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Verfasserangabe:
Ulrich Wenner
Jahr:
2005
Aufsätze:
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Beschreibung:
Nr. 3, S. 102 - 107
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