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Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 27.3.2020

(BGBl. Nr. 14, Seite 587-592)
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Verfasser: Meßling, Miriam
Verfasserangabe: Miriam Meßling
Jahr: 2020
Neue Zeitschrift für Sozialrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) enthält weitreichende Befugnisse zur Verhütung (§§ 16ff. IfSG) sowie zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (§§ 24ff. IfSG). Es wird im Wesentlichen von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt. Den Gefahren einer Pandemie wie der aktuellen Corona-Krise kann nach Einschätzung des Gesetzgebers jedoch nur begrenzt auf Landesebene begegnet werden. Das o.g Gesetz zum Schutz der Bevölkerung führt daher Regelungen ein, auf deren Grundlage das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in die Lage versetzt werden soll, schnell mit bundesweit geltenden Maßnahmen einzugreifen. Die dem BMG eingeräumten Befugnisse gehen dabei an die Grenzen dessen, was der Rechtstaat auch in Krisenzeiten noch zulässt. (Quelle: https://beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Meßling, Miriam
Verfasserangabe: Miriam Meßling
Jahr: 2020
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Sozialrecht
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Beschreibung: H. 9, S. 321-324
Schlagwörter: COVID-19; Corona
Schlagwortketten:
Pandemie / Bevölkerung / Schutz / Rechtsgrundlage
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