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Arbeitsvermittlung in Belgien im Vergleich zu Deutschland
steigert eine strikte Trennung zwischen Leistungserteilung und Vermittlung die Beratungsqualität?
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Verfasserangabe:
vorgelegt von: Alexandra Fischer ; Erstprüfer/in: Prof. Dr. Bettina Franzke, Zweitprüfer/in: Andrea Wojtinek (M.A.)
Jahr:
2011
Verlag:
Mannheim, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
Mediengruppe:
Bachelorarbeiten
Zweigstelle | Standorte | Status | Vorbestellungen | Frist | Barcode |
Zweigstelle:
HdBA Mannheim
|
Standorte:
06.08. BT-CD 08228 a
|
Status:
Verfügbar
|
Vorbestellungen:
0
|
Frist:
|
Barcode:
154987
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Einleitung:
„Ich habe mich gar nicht getraut, den Termin jetzt wegen meiner Arbeit abzusagen, nicht, dass ich hinterher kein Geld bekomme“. Ein solcher oder ähnlicher Satz kann in einem Beratungsgespräch von Seiten des Kunden und der Kundin fallen. Dabei wird klar, dass der im Raum schwebende Sanktionsgedanke immer in den Köpfen der Kundinnen und Kunden vorhanden ist und diese dann eingeschüchtert zu einer Beratungssituation kommen. Dies liegt an der Tatsache, dass es eine vorherrschende Meinung „vom Arbeitsamt“ gibt, die aufgrund negativer Erfahrungen einzelner Kundinnen und Kunden geprägt wird. Nicht gerade förderlich ist es daher, dass der Arbeitsvermittler und die Arbeitsvermittlerin auch die Rechte und Pflichten der Arbeitslosen erläutern muss und damit weiter auf der Welle der Sanktionen immer über den Köpfen der Kundinnen und Kunden schwebt und diese sich nicht trauen, ein Angebot des Arbeitsvermittlers oder der Arbeitsvermittlerin abzulehnen, obwohl sie es eigentlich gar nicht wollen und dies auch aus objektiven Gründen ablehnen dürfen. Es entsteht daher ein Bild eines Überwachers oder einer Überwacherin und eines Kontrolleurs und einer Kontrolleurin anstelle eines bzw. einer Hilfe Anbietenden, welchen bzw. welche die meisten Kundinnen und Kunden erwarten. Außerdem ergibt sich daraus kein gleichberechtigtes Beratungsverhältnis, sondern eine, vielleicht ungewollte, Überordnung der Arbeitsvermittler-/innen. In einer Beratungssituation kann dies allerdings hinderlich sein, da sich der Kunde bzw. die Kundin verstellt und das wahre Problem nicht zur Sprache kommt und es daher zu Unzufriedenheiten auf beiden Seiten kommt. Dies kann auch zu einer möglichen „falschen“ Unterbreitung von Stellenvorschlägen und damit zu einer längeren Arbeitslosigkeit führen.
Daher ist es der Autorin wichtig, mit dieser Ausarbeitung die Probleme einer Beratung im Sanktionskontext darzustellen und Möglichkeiten aufzuzeigen, die in einer Beratung ohne Sanktionshintergrund liegen und eruieren, ob und in welcher Form dies auch in der Bundesagentur für Arbeit (BA) möglich wäre.
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Verfasserangabe:
vorgelegt von: Alexandra Fischer ; Erstprüfer/in: Prof. Dr. Bettina Franzke, Zweitprüfer/in: Andrea Wojtinek (M.A.)
Jahr:
2011
Verlag:
Mannheim, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
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Systematik:
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06.08.08
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Beschreibung:
77 Bl. : graph. Darst.
Schlagwortketten:
Sprache:
Deutsch
Fußnote:
Mannheim, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit, Bachelor-Thesis, 2011, Erscheint auch als Print-Ausgabe
Mediengruppe:
Bachelorarbeiten