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Arbeitskampfrecht in Tschechien

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Verfasser: Kühl, Cessy
Verfasserangabe: Cessy Kühl
Jahr: 2006
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Der Vorschlag eines Schlichters zur Beilegung kollektivrechtlicher Streitigkeiten ist für die Parteien nicht bindend. In Tschechien ist ein Streik nur dann zulässig, wenn zuvor ein Schlichtungsverfahren erfolglos bleibt und kein Schiedsverfahren eingeleitet wird.
 

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Kühl, Cessy
Verfasserangabe: Cessy Kühl
Jahr: 2006
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Beschreibung: H. 3, S. 113-121
Schlagwortketten:
Tschechien / Arbeitsrecht
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