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Ende der Kostenfreiheit in der Sozialgerichtsbarkeit?

Bundesländer wollen Gerichtsgebühren von sozial Schwachen
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Verfasser: Eppelein, Max
Verfasserangabe: Max Eppelein
Jahr: 2006
Soziale Sicherheit
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Versicherte, Leistungsempfänger und Behinderte, die gegen Bescheide von Sozialversicherungsträgern und Sozialbehörden vor Gericht ziehen, sollen dafür demnächst eine Gebühr zwischen 75 und 225 Euro zahlen. Das ist der Kern eines Entwurfs zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (SGG). Der Bundesrat hat am 10. Februar 2006 beschlossen, den Entwurf des SGG-Änderungsgesetzes vom 13. Februar 2004 erneut im Deutschen Bundestag einzubringen. Dieser Entwurf war in der letzten (15.) Legislaturperiode nicht mehr behandelt worden. Bisher sind Verfahren vor den Sozialgerichten für klagende Bürger kostenfrei.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Eppelein, Max
Verfasserangabe: Max Eppelein
Jahr: 2006
Übergeordnetes Werk: Soziale Sicherheit
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Beschreibung: H. 4, S. 125-126
Schlagwortketten:
Sozialgerichtsgesetz
Sozialgericht / Verfahren / Kosten
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