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Geplante Hartz IV-Änderungen
verfassungsrechtlich problematische Regelungen für eheähnliche Gemeinschaften und Stiefeltern
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Verfasserangabe:
Ulrich Wenner
Jahr:
2006
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Am 9. Mai 2006 haben die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD den Entwurf eines "Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" vorgestellt. Dieses Regelwerk, das ursprünglich als "Gesetz zur Optimierung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" von der Bundesregierung eingebracht worden war, trägt Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag Rechnung und enthält zahlreiche wichtige Änderungen zu Hartz IV, die am 1. August in Kraft treten sollen. So sollen etwa die Sanktionen gegenüber Empfängern von Arbeitslosengeld II, die wiederholt "Pflichtverletzungen" begehen, verschärft und die Kontrollen ausgeweitet werden. Außerdem sollen die Vermögensfreibeträge geändert werden. Zwei geplante Neuregelungen sind rechtlich gesehen besonders problematisch: Zum einen soll es für die Behörden leichter werden, die Beziehung zwischen einem Hilfebedürftigen und dessen Partner als eheähnlich zu qualifizieren und so auch dessen Einkommen und Vermögen anzurechnen. Zum anderen soll auf den Bedarf eines hilfebedürftigen Kindes uneingeschränkt das Einkommen des Stiefelternteils bzw. des eheähnlichen (Stief-)Partners eines hilfebedürftigen leiblichen Elternteils angerechnet werden, wenn dieser mit dem Kind zusammenlebt.
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Verfasserangabe:
Ulrich Wenner
Jahr:
2006
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Beschreibung:
H. 5. S. 146-152
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