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Verfasserangabe:
Michael Kröll
Jahr:
2016
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Für die regelmäßigen Aufgaben kann der Personalrat eine Freistellung beanspruchen. Wenn es keine gesetzliche Freistellungsvorgabe gibt, braucht es allerdings gute Argumente.
Darum geht es:
1. Begehrt der Personalrat die Freistellung für Mitglieder des Gremiums, ist das unproblematisch, soweit das von der Freistellungsstaffel abgedeckt ist.
2. Aber auch in kleinen Dienststellen kommen Freistellungen für regelmäßig anfallende Aufgaben in Betracht.
3. Maßgebend ist dabei, welche konkreten Bedingungen in der jeweiligen Dienststelle bestehen und wie viele Aufgaben erledigt werden müssen.
(Quelle: www.bund-verlag.de)
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Michael Kröll
Jahr:
2016
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Beschreibung:
H. 9, S. 27 - 30 : Abb.
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