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Einstellungsuntersuchungen und Gentests von Bewerbern
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Verfasserangabe:
Michael Fuhlrott ; Christian Hopp
Jahr:
2010
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Die Interessenlage bei der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses zwischen den potentiellen Arbeitsvertragsparteien ist oftmals konträr: Während das Unternehmen regelmäßig interessiert ist, ein vollständiges Bild vom Bewerber zu erhalten, möchte dieser bisweilen Details ausblenden. Insbesondere bei Führungskräften besteht das Bedürfnis, umfassende Klarheit über die persönliche, wirtschaftliche, finanzielle und gesundheitliche Situation zu erlangen. Der hierbei entstehende rechtliche Konflikt zwischen Persönlichkeitsrecht des Bewerbers und Arbeitgeberinteresse wird im Zusammenhang mit dem Fragerecht des Arbeitgebers bei Vorstellungsgesprächen diskutiert (zu ?Background-Checks? s. Hohenstatt/Stamer/Hinrichs, NZA 2006, 1065). Hier verbleibt dem Bewerber allerdings die Möglichkeit festzulegen, was er preisgibt. Unzulässige Fragen dürfen wahrheitswidrig beantwortet werden. Anders ist die Lage hingegen bei Einstellungsuntersuchungen und Gentests: Ärztliche Untersuchungen vermögen ein objektives und uneingeschränktes Bild über die Gesundheit eines Bewerbes zu zeichnen. Die Zulässigkeit und Grenzen derartiger Untersuchungen sind daher umstritten. Gleichwohl bitten prominente deutsche Unternehmen ihre Bewerber zu Bluttests, so dass dieser Problemkreis erst jüngst große mediale Beachtung erfuhr. Weitere Brisanz erlangt die Thematik zudem durch die Regelungen des Gendiagnostikgesetzes (GenDG), das zum 01.02.2010 in Kraft getreten ist und im 5. Abschnitt spezielle Regelungen für genetische Untersuchungen im Arbeitsleben enthält.
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Verfasserangabe:
Michael Fuhlrott ; Christian Hopp
Jahr:
2010
Aufsätze:
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Beschreibung:
H. 8, S. 183-187
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Unselbst Lit in Zss