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Europäischer Kündigungsschutz
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Verfasserangabe:
Rudolf Buschmann
Jahr:
2013
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Der Kündigungsschutz der AN ist nicht nur in nationalen Vorschriften, sondern auch in europäischen und internationalen Regelungswerken niedergelegt. Daraus ergeben sich Grenzen beim Abbau sowie Mindestanforderungen für die nationale Gestaltung des Kündigungsschutzes. Zu nennen wären u. a. die Europäische Menschenrechtskonvention, die (Revidierte) Europäische Sozialcharta, die EU-Grundrechte-Charta, in der das Grundrechts auf Schutz bei ungerechtfertigter Entlassung anerkannt ist, schließlich EU-Richtlinien, die im Zusammenhang mit spezifischen Schwerpunkten besondere Bestimmungen zum Kündigungsschutz vorsehen. Unter Berücksichtigung europäischer Normen erscheinen Einschränkungen und Defizite des deutschen Kündigungsschutzrechtes problematisch, wenn diese auf europäischer Ebene keine Entsprechung finden oder dagegen verstoßen. Der Aufsatz untersucht methodische Fragen u. a. einer europarechtsfreundlichen Auslegung des Art. 12 GG und einfachen Gesetzesrechts, der Anwendung der EMRK sowie des Grundrechts auf Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung nach Art. 30 iVm. Art. 51 Abs. 1 GrCh und Art. 153 Abs. 1 d) AEUV unter Berücksichtigung der neuesten Rspr. des EuGH. Danach lässt sich der Anwendungsbereich des Art. 30 der EU-Grundrechte-Charta: als zusammenwachsender Flickenteppich beschreiben.
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Verfasserangabe:
Rudolf Buschmann
Jahr:
2013
Aufsätze:
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Beschreibung:
H. 10, S. 388-393
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