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Rechtsschutz in der Probe- und Wartezeit

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Verfasser: Baunack, Sebastian
Verfasserangabe: Sebastian Baunack
Jahr: 2015
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Grundsätzlich steht es Arbeitgebern frei, in der Probezeit zu kündigen. Dabei dürfen sie allerdings nicht diskriminieren oder gesetzliche Verbote ignorieren. Worauf ist zu achten?
(Quelle: www.bund-verlag.de)

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Details

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Verfasserangabe: Sebastian Baunack
Jahr: 2015
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 5, S. 14 - 18 : Abb., graph. Darst.
Schlagwortketten:
Deutschland / Probezeit / Wartezeit
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