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Entgeltgleichheit und Begrenzung der Flexibilisierung geringfügiger Beschäftigung durch kollektivrechtliche Regelungen

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Verfasser: Zimmer, Reingard
Verfasserangabe: Reingard Zimmer
Jahr: 2012
WSI-Mitteilungen
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Die abgabenprivilegierte geringfügige Beschäftigung ist arbeitsrechtlich insbesondere hinsichtlich der Arbeitszeitverteilung und der Entlohnung missbrauchsanfällig. Rechte der Beschäftigten - wie z. B. das auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - werden flächendeckend missachtet, diskriminierende Praktiken sind keine Seltenheit. Zum Teil werden (nur) mit Minijobbern Nettolohnabreden getroffen - eine unzulässige Umgehung sozialrechtlicher Bestimmungen, da der Arbeitgeber die Sozialabgaben bei geringfügiger Beschäftigung nicht auf die Minijobber abwälzen darf. Diese Praktik stellt zudem eine Diskriminierung geringfügig Beschäftigter dar. Auch die im Teilzeit- und Befristungsgesetz normierten Regularien zu Arbeit auf Abruf werden oftmals nicht eingehalten. Insbesondere hier können Betriebs- und Tarifvertragsparteien zum Schutz von Minijobbern tätig werden. Diese Möglichkeiten werden im Artikel dargestellt.
 
 

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Zimmer, Reingard
Verfasserangabe: Reingard Zimmer
Jahr: 2012
Übergeordnetes Werk: WSI-Mitteilungen
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Beschreibung: Nr. 1, S. 50 - 57
Schlagwörter: Geringfügige Beschäftigung
Schlagwortketten:
Minijob / Arbeitsrecht
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