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Die Heranziehung von Ersatzmitgliedern zu Sitzungen des Betriebsrats und des Personalrats

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Verfasser: Bader, Johann
Verfasserangabe: Johann Bader
Jahr: 2023
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Die Heranziehung von Ersatzmitgliedern zu Sitzungen des Betriebsrats (BR) bzw. Personalrats (PR) darf nur in den gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen Fällen erfolgen. Eine fehlerhafte Heranziehung oder Nichtheranziehung ist rechtswidrig und kann zur Nichtigkeit der in der Sitzung gefassten Beschlüsse führen. Verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sind in erster Linie die BR/PR-Vorsitzenden, denen die Anberaumung und Einladung zu den Sitzungen sowie die Sitzungsleitung überantwortet ist. Sie müssen die Teilnahmeberechtigten zur Sitzung laden und nichtteilnahmeberechtigte Personen aus der Sitzung verweisen. Von daher ist es von großer Bedeutung, unter welchen Voraussetzungen Ersatzmitglieder in den BR bzw. PR eintreten. Die damit verbundenen Fragen werden nachfolgend anhand der Regelungen des BetrVG, des BPersVG sowie des LPersVG Baden-Württemberg (BWLPersVG) anhand von für die Praxis wichtigen Fallgruppen erörtert. (Quelle: www.beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Bader, Johann
Verfasserangabe: Johann Bader
Jahr: 2023
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
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Beschreibung: H. 3, S. [129] - 137
Schlagwortketten:
Sitzung / Betriebsrat / Teilnahmebrechtigte / Gesetzliche Regelung
Personalrat / Ersatzmitglieder
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Sprache: Deutsch
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss