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Unfallversicherungsschutz im Home-Office

BSG - 21.03.2024 - B 2 U 14/21 R
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Jahr: 2024
Soziale Sicherheit
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Spätestens seit der Corona-Pandemie ist Home-Office für viele Arbeitnehmer:innen Gang und Gäbe. Das BSG hat nun klargestellt: Lässt der Arbeitgeber Home-Office zu und ist eine im privaten Lebensbereich angelegte Gefahr unfallverbringend während einer unternehmensdienlichen Verrichtung, dann fallen diese und daraus resultierende Schäden unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. (Quelle: www.bund-verlag.de)

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Details

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Jahr: 2024
Übergeordnetes Werk: Soziale Sicherheit
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Beschreibung: Heft 5, Seite 32-34
Schlagwörter: Arbeitsunfall
Schlagwortketten:
Homeoffice / Unfallversicherung
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Sprache: Deutsch
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss