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Häusliche Gewalt und Corona-Pandemie in Deutschland
rechtliche Vorgaben für einen sofortigen Gewaltschutz von Frauen und Kindern im Lichte der Istanbul-Konvention
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Verfasserangabe:
Jana Hertwig
Jahr:
2021
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Noch gibt es keine verlässlichen Zahlen. Es zeichnet sich jedoch ab, dass die mit der Corona-Pandemie verbundenen strikten Ausgangsbeschränkungen auch in Deutschland zu einem Anstieg häuslicher Gewalt geführt haben. In dem Beitrag wird untersucht, an welchen
rechtlichen Vorgaben sich der Staat orientieren muss, um einen vorläufigen Gewaltschutz für
Frauen und Kinder im weiteren Verlauf der Pandemie zu gewährleisten. Als rechtlicher
Bezugsrahmen gilt das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention), zu deren Umsetzung sich Deutschland mit der Ratifikation im Jahr 2018 verpflichtet hat. Im Blickpunkt stehen
Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Schutz und Unterstützung. (Quelle: www.sozialerfortschritt.de)
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Jana Hertwig
Jahr:
2021
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Beschreibung:
H. 5-6, S. [357] - 378 : Tab.
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