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Zur Auslegung des § 21 Abs. 6 SGB II – atypischer Bedarf

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Verfasser: Mrozynski, Peter
Verfasserangabe: Peter Mrozynski
Jahr: 2020
Neue Zeitschrift für Sozialrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Zur Frage des in § SGB_II § 21 Abs. SGB_II § 21 Absatz 6 SGB II geregelten atypischen Bedarfs hat es eine Reihe von Entscheidungen gegeben, die in der Sache zum Teil noch in die Zeit vor Inkrafttreten des SGB II zurückreichen. Umstritten waren in jüngster Zeit vor allem der Schulbedarf und die Frage, wie einmalige bzw. laufende Bedarfe im Rahmen des § 21 Abs. 6 SGB II zu beurteilen sind. Bei der Auslegung der Vorschrift besteht eine der Schwierigkeiten darin, dass sich ein atypischer Bedarf, abgesehen von dem ausschließenden Merkmal, dass er nicht oder nicht vollständig im Regelsatz erfasst ist, sehr vielgestaltig sein und deswegen schwer präzisiert werden kann. Generell lässt sich nur sagen: Er ist, obwohl atypisch, immer noch notwendiger Bedarf im Sinne des SGB II. (Quelle: https://beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Mrozynski, Peter
Verfasserangabe: Peter Mrozynski
Jahr: 2020
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Sozialrecht
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Beschreibung: H. 20, S. 777-784
Schlagwortketten:
Sozialgesetzbuch II / Atypischer Bedarf / Schulbedarf / Rechtliche Aspekte
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