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Hartz IV für EU-Bürger ohne Verbindung zum deutschen Arbeitsmarkt?
zu den Schlusanträgen des EuGH-Generalanwalts im Fall der Rumänin Elisabeta Dano
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Verfasserangabe:
Hans Nakielski
Jahr:
2014
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Haben in Deutschland lebende EU-Bürger Anspruch auf Hartz IV, auch wenn sie keinen Beruf haben, weder in ihrem Heimatland noch in Deutschland erwerbstätig waren und bisher noch keine Arbeit gesucht haben? Darüber musste das Sozialgericht (SG) Leipzig im Fall der Rumänin Elisabeta Dano entscheiden. Weil es hierzu mehrere Fragen des höherrangigen Europarechts als ungeklärt ansah, konnte das Gericht darüber noch nicht abschließend urteilen. Es stellte die offenen Fragen zur Vorabentscheidung dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Ende Mai hat der belgische EuGH-Generalanwalt Melchior Wathelet seine Schlussanträge dazu vorgelegt. Eine endgültige Entscheidung des EuGH gibt es damit aber noch nicht. Im Folgenden werden die (europa-)rechtlich zu klärenden Fragen sowie das Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) beim EuGH und die Funktion, die die Generalanwälte dabei ausüben, näher erläutert. Schließlich erfolgt eine Analyse der vorliegenden Schlussanträge im Fall Dano, ehe abschließend ein Ausblick gewagt wird.
(Quelle: www.bund-verlag.de)
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Hans Nakielski
Jahr:
2014
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Beschreibung:
H. 8-9, S. 332 - 338
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