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Flexi II für Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze

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Verfasser: Hartmannshenn, Jochen
Verfasserangabe: Jochen Hartmannshenn
Jahr: 2012
Neue Zeitschrift für Sozialrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Auf der Grundlage der §§ SGBIV § 7a ff. SGB IV, die durch die Flexi II-Gesetzgebung eingeführt wurden, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Vereinbarung treffen, wonach der Arbeitnehmer sich einen Teil seines Einkommens nicht direkt vom Arbeitgeber auszahlen lässt, sondern eine Zeit lang (in der sog. Ansparphase) auf ein Arbeitszeitkonto anspart, um sich dieses Entgelt zu einer späteren Zeit (Auszahlungsphase) in festen monatlichen Beträgen auszahlen zu lassen. In der Ansparphase muss der Arbeitgeber neben den Sozialversicherungsbeiträgen für das tatsächlich an den Arbeitnehmer ausgezahlte Entgelt gem. §§ SGB_IV § 7a, SGB_IV § 23bff. SGB IV auch Sozialversicherungsbeiträge für das auf dem Arbeitszeitkonto angesparte Entgelt entrichten. Nach derzeitiger Lesart des § SGB_IV § 23b SGB IV durch die Sozialversicherungsträger sind für die komplette Einsparsumme zur Fussnote 2 Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Hartmannshenn, Jochen
Verfasserangabe: Jochen Hartmannshenn
Jahr: 2012
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Sozialrecht
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Beschreibung: H. 5, S. 165-172
Schlagwörter: Flexi II
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