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Freigestellt - auch außerhalb der Staffel

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Verfasser: Kröll, Michael
Verfasserangabe: Michael Kröll
Jahr: 2016
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Für die regelmäßigen Aufgaben kann der Personalrat eine Freistellung beanspruchen. Wenn es keine gesetzliche Freistellungsvorgabe gibt, braucht es allerdings gute Argumente.
Darum geht es:
1. Begehrt der Personalrat die Freistellung für Mitglieder des Gremiums, ist das unproblematisch, soweit das von der Freistellungsstaffel abgedeckt ist.
2. Aber auch in kleinen Dienststellen kommen Freistellungen für regelmäßig anfallende Aufgaben in Betracht.
3. Maßgebend ist dabei, welche konkreten Bedingungen in der jeweiligen Dienststelle bestehen und wie viele Aufgaben erledigt werden müssen.
(Quelle: www.bund-verlag.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Kröll, Michael
Verfasserangabe: Michael Kröll
Jahr: 2016
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 9, S. 27 - 30 : Abb.
Schlagwortketten:
Personalratsmitglied / Freistellung
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