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Menschengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsräumen, Arbeitsstätten
Anmerkungen zu den jüngsten Änderungen der Arbeitsstättenverordnung
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Verfasserangabe:
Ralf Pieper
Jahr:
2017
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Die neue ArbStättV ist am 3.12.2016 in Kraft getreten. Die Änderungen zielen darauf ab, durch präzisere Terminologie und Klarstellungen mehr Rechtssicherheit zu schaffen und die ArbStättV insbes. Bezogen auf den Stand der Technik sowie der gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse zu aktualisieren. Auf diese Weise sollen Sicherheit und Schutz der Gesundheit der Beschäftigten in Arbeitsstätten verbessert werden. So müssen bspw. Arbeitsräume über Tageslicht und Sichtverbindung nach außen verfügen und der AG eine Kleiderablage zur Verfügung stellen. Es sind Mindestanforderungen an Bewegungsfläche, Ausstattung, Beleuchtung sowie Raumtemperatur, Lüftung und Minimierung des Lärmpegels einzuhalten. In die vorzunehmende Gefährdungsbeurteilung sind psychische und physische Belastungen als mögliche Gefährdungsfaktoren einzubeziehen. Die VO enthält Detailregelungen zur Arbeit am Bildschirm, die auch für mobile Bildschirmgeräte gelten, soweit sie am Arbeitsplatz eingesetzt werden. Ausdrücklich werden Telearbeitsplätze in die ArbStättV aufgenommen, so dass die allg. Grundpflichten des AG gem. § 3 ArbSchG auch hier zu beachten sind. Mobile Telearbeit abseits von Arbeitsplätzen wird vom Anwendungsbereich der ArbStättV nicht erfasst. Neu geregelt ist die in § 12 ArbSchG und in § 6 ArbStättV konkretisierte Pflicht des AG, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. (Quelle: www.bund-verlag.de)
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Verfasserangabe:
Ralf Pieper
Jahr:
2017
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Beschreibung:
H. 5, S. 188 - 191
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