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Abschaffung der Arbeitslosenversicherung

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Verfasser: Straubhaar, Thomas
Verfasserangabe: Thomas Straubhaar
Jahr: 2005
Wirtschaftsdienst
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Mit den Hartz IV-Gesetzen wurde beschlossen, den Bezug des Arbeitslosengeldes zu verkürzen. Wer nach dem 1. Februar 2006 seine Beschäftigung verliert, erhält das Arbeitslosengeld maximal noch zwölf Monate, wenn er jünger als 55 ist und maximal 18 Monate, wenn er 55 oder älter ist. Nach dem Arbeitslosengeld I, das immerhin noch bei 60% des letzten pauschalierten Nettoarbeitsentgelts liegt (67% für Arbeitslose mit Kindern), folgt dann das wesentlich niedrigere Arbeitslosengeld II. Es beträgt für Alleinstehende 345 Euro und für (Ehe)Partner je 311 Euro in den alten Bundesländern und 331 Euro bzw. 298 Euro in den neuen Bundesländern. Die verkürzte Anspruchsberechtigung auf das
Arbeitslosengeld erhöht für neu arbeitslos gewordene Arbeitnehmer den Druck
massiv, rasch wieder eine Beschäftigung zu finden, bevor mit dem Arbeitslosengeld II dramatische Abstriche vom gewohnten Lebensstandard in Kauf zu nehmen sind. Sie öffnet aber auch die Perspektive für einen radikalen Umbau der Arbeitslosenversicherung, da es dadurch für viele Beschäftigte attraktiver wird, auf den Kündigungsschutz und die Arbeitslosenversicherung zu verzichten und
stattdessen mit dem Arbeitgeber verbindliche Abfi ndungsregeln zu vereinbaren.
Es würde auch der Volkswirtschaft insgesamt zugute kommen, da die Lohnnebenkosten gesenkt und der Arbeitsmarkt fl exibilisiert werden könnten. Beides würde für mehr Beschäftigung in Deutschland sorgen.

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Details

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Verfasserangabe: Thomas Straubhaar
Jahr: 2005
Übergeordnetes Werk: Wirtschaftsdienst
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Beschreibung: H. 7, S. 406-407
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