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Hohe Hürden bei Kündigungen

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Verfasser: Kersting, Miriam
Verfasserangabe: Miriam Kersting
Jahr: 2017
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Personalratsmitgliedern darf nur gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und der Personalrat zustimmt. Dabei gelten strenge Regeln. DARUM GEHT ES: 1. Personalratsmitglieder sind vor ordentlichen Kündigungen ihres Arbeitsverhältnisses gesetzlich geschützt. 2. Das gilt nicht für außerordentliche Kündigungen. Diese sind ausnahmsweise aus wichtigem Grund zulässig. 3. Erforderlich ist die Zustimmung des Personalrats oder die Ersetzung der Zustimmung durch das Verwaltungsgericht. (Quelle: www.bund-verlag.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Kersting, Miriam
Verfasserangabe: Miriam Kersting
Jahr: 2017
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 10, S. 8-11, Abb.
Schlagwörter: Außerordentliche Kündigung
Schlagwortketten:
Kündigung / Kündigungsschutz / Personalrat
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