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Konstituierung des Personalrats

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Verfasser: Dobler, Friedrich
Verfasserangabe: Friedrich Dobler
Jahr: 2020
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Der neu gewählte Personalrat muss seinen Vorstand sowie den Vorsitz bestimmen. Erst dann kann er wirksam handeln. Der Wahlvorstand muss zur ersten Sitzung laden.
Darum geht es:
1. Unmittelbar nach der Wahl muss der Wahlvorstand die gewählten Mitglieder des Personalrats informieren.
2. Danach muss er rechtzeitig zur konstituierenden Sitzung einladen.
3. Die Unterlagen der Wahl sind vom neu gewählten Personalrat aufzubewahren.
(Quelle: Der Personalrat)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Dobler, Friedrich
Verfasserangabe: Friedrich Dobler
Jahr: 2020
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 3, S. 26 - [29] : Abb.
Schlagwortketten:
Personalrat / Konstituierende Sitzung
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