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Wie die Hartz-IV-Sätze klein gerechnet wurden

das Grundsicherungsniveau als Ergebnis von normativen Setzungen und Empirie
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Verfasser: Becker, Irene
Verfasserangabe: Irene Becker
Jahr: 2014
Soziale Sicherheit
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Bei der neuen Berechnung der Regelbedarfe, die in Folge des Regelbedarf-Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 9. Februar 2010 vorgenommen werden musste, wurden nicht nur mehrere vom BVerfG angemahnte Mängel korrigiert. Gleichzeitig wurden gegenüber der vorherigen Berechnung auch mehrere fragwürdige methodische Änderungen vorgenommen. Sie wirkten sich mindernd auf den Regelsatz aus. So ergab sich für das Jahr 2008 schließlich ein Eckregelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen von nur 361,81 Euro. Dieser lag nur geringfügig höher als der Satz von 359 Euro, der von Juli 2009 bis Ende 2010 galt. Dabei hätte eigentlich ein wesentlich höherer Satz erwartet werden dürfen, wenn nur die verfassungsrechtlich notwendigen Korrekturen berücksichtigt worden wären. Hier wird gezeigt, wie der Regelbedarf für das sozio-kulturelle Existenzminimum klein gerechnet wurde.1 Das BVerfG überprüft derzeit auch die neuen Regelbedarfe auf ihre Verfassungsmäßigkeit. (Quelle: Bundverlag)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Becker, Irene
Verfasserangabe: Irene Becker
Jahr: 2014
Übergeordnetes Werk: Soziale Sicherheit
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Beschreibung: H. 3, S. 93 - 102
Schlagwörter: Grundsicherung; Regelbedarfsermittlung
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