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Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung

(GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG) ; vom 26. März 2007
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Jahr: 2007
Bundesgesetzblatt
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung ist u. a. der Wechsel von der Gesetzlichen in die Private Krankenversicherung in § 6 SGB V mit Wirkung vom 1. April 2007 neu gefasst worden. Nach bisherigem Recht waren diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt im laufenden Jahr die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten hatte und auch die Jahresentgeltgrenze des folgenden Jahres überschreitet bzw. nach Ablauf des Kalenderjahres durch rückwirkende Entgelterhöhung überschritt, gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V i. d. F bis 31. März 2007 versicherungsfrei. Nach der durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz geänderten Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. SGB V sind nunmehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erst dann versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überstiegen hat

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Details

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Jahr: 2007
Übergeordnetes Werk: Bundesgesetzblatt
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Beschreibung: Nr. 11 vom 30. März 2007, S. 378 - 473
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