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Braucht das Grundgesetz ein Update?
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Verfasserangabe:
Susanne Baer
Jahr:
2011
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
die Frage, ob das Grundgesetz ein "Update" benötigt zielt auf die verfassungsrechtliche Lage in Fragen der Netzpolitik. In diesem Artikel wird zunächst die netzpolitische Situtation skizziert.
Die Skizze zur Verfassungsfitness im Wettbewerb der Netzpolitik zeigt, dass uns das Grundgesetz bei der ökologischen Frage, angesichts ungleicher Ressourcen, also dem Netzprekariat, bei der Demokratie auch im Netz und gegen Diskriminierung und Gewalt durchaus hilft. Das Grundgesetz markiert dabei Grenzen, rahmt politische Spielräume, fordert zur demokratischen Debatte auf. Es sichert insbesondere Individualität und Kommunikation, soziale Teilhabe und Respekt im Umgang miteinander. Die Verfassung steht so für gleiche Möglichkeiten und faire Rahmenbedingungen. Sie zwingt, so ließe sich formulieren, den Staat, das Tolle, das Wunderbare am Internet zu gewährleisten, also die Vielfalt, die Kreativität, die Diskussion. Und die Verfassung zwingt dazu, auch im Internet vor dem zu schützen, was verletzt.
Das mittelalte Grundgesetz ist damit fit genug für?s 21. Jahrhundert. Zwar lässt sich ?finnisch? über ein Grundrecht auf Netzzugang nachdenken. Dieses wäre wohl in ein Grundrecht auf Existenzminimum eingebettet, aber das ist in der deutschen Judikatur auch anerkannt. Das Beispiel zeigt gerade, dass ein Grundrecht allein zu komplexen Problemlagen nicht alles sagen kann und auch nicht alles sagen sollte: Das Grundgesetz garantiert, dass sich der Gesetzgeber kümmert und erklärt, also Dinge zur öffentlichen Diskussion stellt und Handlungsmöglichkeiten demokratisch verhandelt. Daher gehört es zur Demokratie, das Netz so offen wie möglich zu halten.
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Verfasserangabe:
Susanne Baer
Jahr:
2011
Aufsätze:
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Beschreibung:
Nr. 1, S. 90 - 100
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