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Sozialkassen als gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien
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Verfasserangabe:
Eberhard Eichenhofer
Jahr:
2023
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Die Sozialkassen stellen ein durch AG-Beiträge finanziertes Leistungssystem sozialen Schutzes dar, das tarifvertraglich auf allgemeinverbindlichen Betriebsnormen beruht (§§ 3 Abs. 2, 5 TVG) (II). Darin unterscheiden sie sich von auf Versicherungspflicht beruhenden und gesetzliche Leistungsansprüche gewährende Sozialversicherungsträger. Sozialkassen gelten als Ausprägung der Koalitionsfreiheit und erscheinen darin umfassend legitimiert.
Wie ist dies jedoch genauer zu erklären, namentlich im Hinblick auf die Wirkungserstreckung der Regeln von Sozialkassen auf Tarifungebundene (III)? Ferner ist das Verhältnis von Sozialkassen zur Sozialversicherung zu ergründen, um zu bestimmen, wie weit ihr Einfluss reichen kann und darf (IV). Schließlich ist zu fragen, welche Rolle die Sozialkassen in Zukun spielen könnten (V). (Quelle: www.bund-verlag.de)
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Verfasserangabe:
Eberhard Eichenhofer
Jahr:
2023
Aufsätze:
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Beschreibung:
H. 5, S. 169-181
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Sprache:
Deutsch
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss