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Vorschläge zur Änderung des Entgelttransparenzgesetzes
zur besseren Durchsetzbarkeit der Ansprüche auf Auskunft und Entgeltanpassung
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Verfasserangabe:
Laura Krüger
Jahr:
2022
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) und der darin enthaltene individualrechtliche Anspruch auf Auskunft über das Vergleichsentgelt des anderen Geschlechts sollen die Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebots erleichtern. Hierzu soll das Gesetz das Entgeltgleichheitsgebot sowie zentrale Grundsätze ausdrücklich und transparent in einem eigenen Stammgesetz regeln (BT-Drs. 18/11133, 22, 47, 56). Laut Evaluationsbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2019 konnten bislang jedoch nur kleinere Beiträge zu den gesetzten Zielen erreicht werden; der Auskunftsanspruch wird eher zurückhaltend in Anspruch genommen (BT-Drs. 19/11470, 4 und 19). Grund hierfür könnten ua Unklarheiten im EntgTranspG sein: Das Gesetz weist zahlreiche Schwächen auf (so schon Thüsing BB 2017, 565), die die Durchsetzung der individualrechtlichen Ansprüche auf Auskunft und Entgeltanpassung erschweren. Diesbezüglich wurde kürzlich bereits der Beitrag „Prozessuale Probleme bei der Durchsetzung der Ansprüche auf Auskunft und Anpassung nach dem Entgelttransparenzgesetz“ (Krüger NZA 2022, 956) veröffentlicht. Dieser Aufsatz ist seine Fortsetzung. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit könnte das Gesetz mit den nachfolgend vorgeschlagenen Änderungen handwerklich verbessert werden. Dabei werden nur Änderungen vorgeschlagen, die im Gesetz bereits verankert sind und die im Sinne der Gesetzgebung sein dürften. Denn das Ziel des Gesetzes, die Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebots zu erleichtern, setzt eine praktische Durchsetzbarkeit der Ansprüche auf Auskunft und Entgeltanpassung voraus. Rechtspolitische Forderungen, die im Gesetz keinen Anklang finden, wie etwa die Einführung eines Verbandsklagerechts oder die Aufhebung von Schwellenwerten, werden nicht behandelt. (Quelle: www.beck-online.beck.de)
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Verfasserangabe:
Laura Krüger
Jahr:
2022
Aufsätze:
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Beschreibung:
H. 24, S. 1659 - 1662
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Sprache:
Deutsch
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss