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Die Leistungskürzungen des AsylbLG unter dem Damoklesschwert der Verfassungswidrigkeit

eine Untersuchung von § 1a AsylbLG im Lichte der Vorgaben des BVerfG-Urteils vom 5.11.2019 und der Aufnahme-Richtlinie
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Verfasser: Seidl, Julian
Verfasserangabe: Julian Seidl
Jahr: 2020
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Seit dem Asylbewerberleistungsgesetz-Urteil schwebt das Damoklesschwert der Verfassungswidrigkeit über der im Zuge der sog. „Flüchtlingskrise“ massiv ausgeweiteten Regelung des § 1a AsylbLG. Mit Urteil vom 5.11.2019 erklärte das BVerfG die „Sanktionen“ im SGB II entgegen der Rechtsprechung des BSG in weiten Teilen für mit Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG unvereinbar und brachte vermeintliche Gewissheiten des Sozialrechts ins Wanken. Die gleichsam aktuelle Entscheidung des EuGH vom 12.11.2019 verdeutlicht, dass Kürzungen der Existenzsicherung von Asylantragstellern an Art. 20 der Aufnahme-Richtlinie zu messen sind. Dies möchte der vorliegende Beitrag zum Anlass nehmen, um die Leistungskürzungen nach § 1a AsylbLG im doppelten Spannungsfeld zu den Vorgaben des Verfassungsrechts und der Aufnahme-Richtlinie zu betrachten. (Quelle: www.zesardigital.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Seidl, Julian
Verfasserangabe: Julian Seidl
Jahr: 2020
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Beschreibung: H. 5-6, S. 213-217
Schlagwortketten:
Flüchtling / Sozialbeiträge / Asylbewerberleistungsgesetz
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