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Die neue "Schuldenbremse" im Grundgesetz

Defizite (in) der Föderalismusreform II
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Verfasser: Tappe, Henning
Verfasserangabe: Henning Tappe
Jahr: 2009
Die öffentliche Verwaltung
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Kernstück der Änderungen des Grundgesetzes im Rahmen der "Föderalismusreform II" ist die sog. Schuldenbremse in Art. 109 Abs. 3 und 115 Abs. 2 GG n.F. Sie löst die viel kritisierte bisherige Kreditbegrenzungsregel in Art. 115 Abs. 1 Satz 2 GG ab, die sich an den staatlichen Investitionen orientierte und als "Goldene Regel der Finanzpolitik" bezeichnet worden ist, die sich zugleich aber als wenig wirksam erwiesen hat. Die Neuregelung soll vor dem Hintergrund der Defizite des bislang geltenden Rechts einer kritischen Bewertung unterzogen werden.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Tappe, Henning
Verfasserangabe: Henning Tappe
Jahr: 2009
Übergeordnetes Werk: Die öffentliche Verwaltung
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Beschreibung: Nr. 21, S. 881 - 890
Schlagwortketten:
Deutschland / Öffentliche Schulden / Recht
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