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(Neues) Mutterschutzrecht für Beamtinnen
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Verfasserangabe:
Binke Hamdan
Jahr:
2018
NVwZ
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Mutterschutzrechtliche Regelungen gibt es bereits seit dem Jahr 1952. Durch das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts (MuSchRNRG) vom 23.5.2017, (BGBl. I 2017, 1228) sind jedoch zum 30.5.2017, hauptsächlich aber – abgesehen von der erst zum 1.1.2019 in Kraft tretenden Bußgeldvorschrift des § 32 I Nr. 6 MuSchG – zum 1.1.2018 umfangreiche Änderungen des Mutterschutzrechts für Arbeitnehmerinnen in Kraft getreten. Der Bund, aber auch einige Bundesländer regeln den Mutterschutz ihrer Beamtinnen über teils partielle Verweise auf das MuSchG. Ihre Vorschriften bedurften daher ebenfalls der Überarbeitung. Ob und wie dies verwirklicht wurde, zeigt der folgende Beitrag auf.
(Quelle: NVwZ 2018, 1097, beck-online)
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Verfasserangabe:
Binke Hamdan
Jahr:
2018
Übergeordnetes Werk:
NVwZ
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Beschreibung:
H. 15, S. 1097-1103
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Unselbst Lit in Zss