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Das Erlöschen eines Arbeitslosengeldanspruchs wegen fehlerhafter Beratung der Agentur für Arbeit und der sozialrechtliche Herstellungsanspruch

zugleich Anmerkung zu dem Urteil des Sozialgerichts (SG) Gießen vom 8.7.2015 - S 14 AL 13/15
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Verfasser: Bienert, Claus-Peter
Verfasserangabe: Claus-Peter Bienert
Jahr: 2016
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Der nachfolgende Beitrag knüpft an eine Entscheidung de SG Gießen an, die einige Beachtung gefunden hat. Die Überschrift der Pressemitteilung des SG Gießen vom 30. Juli 2015 zu diesemk Urteil lautet: "Will ein Arbeitsloser von der Agentur für Arbeit wissen, bis wann ein Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen ist, muss die Antwort klar und deutlich sein. Erfolgt eine solche Auskunft ungenau, muss die Arbeitsagentur das gegen sich gelten lassen". Diese Pressemitteilung klingt prägnant und vielversprechend. Es geht vorliegend um eine Fehlerhafte Beratung der Agentur für Arbeit (AA) und ihre Folgen. Die rechtlichen Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, sollen nachfolgend dargestellt und, soweit möglich, auch beantwortet werden. (Quelle: ZTR)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Bienert, Claus-Peter
Verfasserangabe: Claus-Peter Bienert
Jahr: 2016
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Beschreibung: H. 2, S. 59 - 63
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