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Burkaverbot im öffentlichen Dienst

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Verfasser: Basslsperger, Maximilian
Verfasserangabe: Maximilian Basslsperger
Jahr: 2017
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Der Bundesgesetzgeber hat ein allgemeines Verhüllungsverbot für den öffentlichen Dienst erlassen. In der Praxis besteht dieses Problem allerdings gar nicht.
Darum gehts es:
1. Beamtinnen und Beamte dürfen ihr Gesicht beim Dienst nicht verhüllen.
2. Ausnahmen sind aus dienst- oder gesundheitlichen Gründen möglich.
3. Das soll einer vertrauensvollen Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern dienen.
(Quelle: Personalrat)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Basslsperger, Maximilian
Verfasserangabe: Maximilian Basslsperger
Jahr: 2017
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 11, S. 31 - [33] : Abb.
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