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Drei Jahre Bildungs- und Teilhabepaket nach dem SGB II

die einzelnen Leistungen, ihre Inanspruchnahme und Umsetzungsdefizite
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Verfasser: Knickrehm, Sabine
Verfasserangabe: Sabine Knickrehm
Jahr: 2014
Soziale Sicherheit
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Vor drei Jahren – im April 2011 – konnten ärmere Familien erstmalig Leistungen aus dem so genannten Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Rund 2,5 Mio. bedürftige Kinder aus Familien mit Hartz IV, Wohngeld, Kindergeldzuschlag oder Sozialhilfe sollten davon profitieren. Das Paket wurde von der damaligen Bundessozialministerin Ursula von der Leyen geschnürt – als Reaktion auf das Regelsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom Februar 2010. Darin wurde u. a. gerügt, dass der kinderspezifische Bedarf in den Regelsätzen nicht genau ermittelt worden sei. Im Folgenden wird zunächst der verfassungsrechtliche Anlass für das Paket dargestellt. Danach geht es um die Umsetzung in die einfachgesetzliche Rechtslage des SGB II und auch um Entscheidungen der Sozialgerichte zu einzelnen Bildungs- und Teilhabeleistungen sowie die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom März 2013 zur Existenzsicherung von Kindern. Alsdann erfolgt noch ein kurzer Blick auf die ersten Erkenntnisse zu Art und Umfang der Inanspruchnahme der Bildungs- und Teilhabeleistungen. (Quelle. www.bund-verlag.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Knickrehm, Sabine
Verfasserangabe: Sabine Knickrehm
Jahr: 2014
Übergeordnetes Werk: Soziale Sicherheit
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Beschreibung: H. 4, S. 157-165
Schlagwortketten:
Sozialgesetzbuch II / Bildungspaket
Sozialgesetzbuch II / Teilhabe
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