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Tarifeinheitsgesetz - Beweisführung durch notarielle Erklärung

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Verfasser: Hofer, Sebastian Friedrich
Verfasserangabe: Sebastian Friedrich Hofer
Jahr: 2015
ZTR
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Bereits im Vorfeld der Bundestagswahlen im Jahr 2013 haben SPD[2] sowie CDU/CSU[3] in ihren Regierungsprogrammen für die Tarifeinheit geworben. Manifestiert hat sich dieses Vorhaben in dem Koalitionsvertrag, die Koalitionspartner wollten „den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip unter Einbindung der Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesetzlich festschreiben. Durch flankierende Verfahrensregelungen wird verfassungsrechtlich gebotenen Belangen Rechnung getragen.“ Dies soll geschehen, um „den Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken“.[4] Schon lange besteht eine Diskussion um die verfassungsrechtliche Problematik dieses Vorhabens. Praktische Probleme blieben bisher – auch aufgrund des Fehlens konkreter Regelungen zur Umsetzung – weitestgehend unberücksichtigt. Dies hat sich nun jedoch mit der Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zur Tarifeinheit (Tarifeinheitsgesetz) der Bundesregierung geändert.[5] (Quelle: www.rehmnetz.de)

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Details

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Verfasserangabe: Sebastian Friedrich Hofer
Jahr: 2015
Übergeordnetes Werk: ZTR
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Beschreibung: H. 4, S. 185 - 192
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