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Beschränkter Einsatz von Einkommen und Vermögen nach § 92 SGB XII

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Verfasser: Kirchhoff, Guido
Verfasserangabe: Guido Kirchhoff
Jahr: 2022
Die Sozialgerichtsbarkeit
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Ausweislich der Überschrift soll § 92 SGB XII den Einsatz des Einkommens bestimmter sozialhilfeberechtigter Personen auf die häusliche Ersparnis beschränken. Die Vorschrift betrifft allerdings auch das Vermögen, sie hat einen schwer nachvollziehbaren Wortlaut und leidet an systematischen Mängeln. Die seit Anfang 2020 geltende Neufassung des § 92 SGB XII ist dem Gesetzgeber nicht gelungen. (Quelle: https://diesozialgerichtsbarkeit.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Kirchhoff, Guido
Verfasserangabe: Guido Kirchhoff
Jahr: 2022
Übergeordnetes Werk: Die Sozialgerichtsbarkeit
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Beschreibung: H. 6, S. 321-327
Schlagwörter: Häusliche Ersparnisse; Sozialhilferecht
Schlagwortketten:
Sozialgesetzbuch XII / Sozialhilfebezieher / Sozialhilfeempfänger / Einschränkungen / Gesetz / Mängel
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Sprache: Deutsch
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss