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Die Novellierung des AÜG

unnötiger Bürokratieaufbau für die Arbeitnehmerüberlassung bei öffentlichen Arbeitgebern
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Verfasser: Brand, Dirk
Verfasserangabe: Dirk Brand
Jahr: 2013
ZTR
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Das Arbeitsnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die Überlassung von Arbeitnehmern, soweit sie im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit stattfindet. Bis zum 30. November 2011 fand das Gesetz nur auf solche Arbeitnehmerüberlassung Anwendung, die gewerbsmäßig ausgeübt wurde. Mit zunehmender Entwicklung der Zeitarbeit wurde das AÜG bis heute mehrfach angepasst und reformiert.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Brand, Dirk
Verfasserangabe: Dirk Brand
Jahr: 2013
Übergeordnetes Werk: ZTR
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Beschreibung: H. 2, S. 59 - 63
Schlagwortketten:
Deutschland / Arbeitnehmerüberlassung / Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
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