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Neue Aufgaben für Jobcenter im SGB IX

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Verfasser: Klerks, Uwe
Verfasserangabe: Uwe Klerks
Jahr: 2018
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Mit dem Bundesteilhabegesetz werden die Regelungen zur Teilhabe behinderter Menschen u.a. im SGB IX in fünf Schritten vom 31.12.2016 bis zum 1.1.2023 umfassend geändert. Mit Wirkung zum 1.1.2018 sind die Regelungen des Teil 1 des SGB IX (§§ 1 bis 89 SGB IX) in Kraft getreten. Im Zusammenhang damit wird auch die Rolle der Jobcenter im Teilhabeverfahren neu definiert. Hierbei geht es um neue Aufgaben im Bereich der Prävention (II), allgemeine Aufgaben im Rehabilitationsverfahren (III.) und besondere Aufgaben im Teilhabeverfahren (IV.) (Quelle: info also)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Klerks, Uwe
Verfasserangabe: Uwe Klerks
Jahr: 2018
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Beschreibung: H. 3, S. 99 - 103
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