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Sechs Jahre Mindestlohn
Evaluation des Mindestlohngesetzes und Neues aus der Rechtsprechung
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Verfasserangabe:
Heiner Fechner
Jahr:
2021
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Die Diskussion über die angemessene Höhe des gesetzlichen Mindestlohns hat 2020 eine neue Qualität bekommen. Dazu beigetragen haben neben dem Bericht der Mindestlohnkommission und dem Evaluationsbericht eine Studie des BMAS zu Kriterien der Festsetzung einer angemessenen Höhe sowie der Kommissionsentwurf für eine EU-Mindestlohnrichtlinie. In der Rspr. gab es bemerkenswerte Entscheidungen mit Mindestlohnbezug bei 24-Std.-Pflege, zu § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, aber auch im Sozial- und Strafrecht, wo das MiLoG dogmatische Fragen aufwirft und Sonderformen des traditionell-patriarchalen Geschlechterverhältnisses ins Wanken bringt.
Der Mindestlohn steigt ab dem 1.1.2021 in 4 Stufen auf zunächst 9,50 €, zum 1.7.2021 auf 9,60 €, zum 1.1.2022 auf 9,82 € sowie zum 1.7.2022 auf 10,45 €. Während der Pandemie und der damit verbundenen Rezession bleiben die Entgeltsteigerungen damit sehr gering und steigen erst 1/2 Jahr vor Ablauf des 2-jährigen Bewertungszeitraums gem. § 9 Abs.1 MiLoG stärker an. Nach Erwägung der Mindestlohnkommission soll die finale Erhöhung parallel zur wirtschaftlichen Rückkehr auf das Vorkrisenniveau erfolgen. (Quelle: Heft )
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Verfasserangabe:
Heiner Fechner
Jahr:
2021
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Beschreibung:
H. 9, S. 348 - 354 : Tab.
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