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Auswahlrichtlinien und Punkteschemata bei betriebsbedingten Kündigungen

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Verfasser: Fuhlrott, Michael
Verfasserangabe: Michael Fuhlrott
Jahr: 2012
Arbeitsrecht aktuell
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Im Rahmen der bei betriebsbedingten Kündigungen vorzunehmenden Sozialauswahl hat der Arbeitgeber gem. § 1 III 1 KSchG vier Kriterien angemessen zu berücksichtigen. Hierbei steht dem Arbeitgeber - ein gerichtlich allerdings voll überprüfbarer - Beurteilungsspielraum zu. ?Goldener Weg? für den Arbeitgeber ist daher bei umfangreicheren Personalabbaumaßnahmen mit Betriebsänderungscharakter i.S.v. § 111 BetrVG der Abschluss eines Interessenausgleichs mit Namensliste gem. § 1 V KSchG. Allerdings ist der Abschluss einer Namensliste nur in den seltensten Fällen möglich, weil entweder die Arbeitnehmervertretung ihre Mitwirkung hieran verweigert oder sich der Personalabbau nur als punktuelle Maßnahme ohne erforderliche betriebsändernde Qualität erweist. Dann können sich Auswahlrichtlinien nebst Punkteschemata für Kündigungen als hilfreich erweisen, die die Gewichtung der in § 1 III 1 KSchG genannten Sozialdaten regeln und eine hieran vorgenommene Bewertung des Arbeitgebers gerichtlich nur noch auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüfbar machen. Die Anforderungen und der inhaltliche Gestaltungsspielraum des Arbeitgebers an Auswahlrichtlinien, Punkteschemata und Altersgruppenbildung werden nachfolgend dargestellt.
 
 

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Fuhlrott, Michael
Verfasserangabe: Michael Fuhlrott
Jahr: 2012
Übergeordnetes Werk: Arbeitsrecht aktuell
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Beschreibung: H. 5. S. 108-111
Schlagwortketten:
Betriebsbedingte Kündigung / Sozialauswahl
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