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"Closed Shop" bei der Entgeltumwandlung im öffentlichen Dienst

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Verfasser: Frank, Thomas
Verfasserangabe: Thomas Frank
Jahr: 2012
ZTR
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Seit dem 1. Januar 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung (Entgeltumwandlung). Tarifliche Entgeltbestandteile können jedoch nur dann in einen betriebliche Altersversorgung umgewandelt werden, wenn dies durch einen Tarifvertrag zugelassen ist (§17 Abs. 5 BetAVG). Alle Tarifverträge schreiben einen bestimmten Anbieter für die Entgeltumwandlung vor. Dies ist aus Sicht der Vergaberechts kritisch zu hinterfragen.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Frank, Thomas
Verfasserangabe: Thomas Frank
Jahr: 2012
Übergeordnetes Werk: ZTR
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Beschreibung: H. 3, S. 135 - 140
Schlagwortketten:
Öffentlicher Dienst / Entgeltumwandlung
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