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Umgang mit Beschäftigtendaten

wie wird der EuGH entscheiden?
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Verfasser: Herget, Gunnar
Verfasserangabe: Gunnar Herget
Jahr: 2022
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Ist der Arbeitgeber gleichzeitig medizinischer Gutachter, ist fraglich, ob er seine eigenen Gutachten speichern darf, wenn es seine eigenen Beschäftigten betrifft.
 
Darum geht es
1. Das BAG hatte über die Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch den Arbeitgeber zu entscheiden. Dazu hat es den EuGH angerufen.
2. Für die Beantwortung der Zulässigkeit kommt es entscheidend auf die Auslegung der DSGVO an.
3. Kernpunkt der Anfrage: Sind bei der Verarbeitung der Daten weitere Datenschutzvorgaben zu beachten und muss über die Erlaubnis der Verarbeitung der Gesundheitsdaten zusätzlich ein Erlaubnistatbestand vorliegen?
(Quelle: www.bund-verlag.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Herget, Gunnar
Verfasserangabe: Gunnar Herget
Jahr: 2022
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 4, S. 33-[35]
Schlagwörter: Beschäftigtendatenschutz
Schlagwortketten:
Europäischer Gerichtshof / Arbeitnehmerdaten / Datenverarbeitung
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