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Recht und Ethik der unterlassenen Hilfeleistung
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Verfasserangabe:
Paul Tiedemann
Jahr:
2023
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Büch
Heutiger Ansicht nach geht es im Strafrecht nicht so sehr um die Durchsetzung bestimmter moralischer Vorstellungen als vielmehr um die Unterdrückung von Sozialschädlichkeit bzw. um Rechtsgüterschutz. Indessen geht es auch in einer aufgeklärten Sozialmoral, wie sie heute herrschend ist, um nichts anderes als um die Unterdrückung von Sozialschädlichkeit und damit um den Schutz bestimmter Güter und nicht etwa um die Durchsetzung traditioneller Lebensformen als Selbstzweck. Deshalb lässt sich trotz der herrschenden Rechtsgüterlehre noch immer behaupten, dass es die von Smith beschrieben Beziehung von Moral und Strafrecht gibt, zumal die Kriminalisierung eines Verhaltens im Unterschied zu bloßen Ordnungswidrigkeiten mit einer eindeutigen moralischen Abwertung verbunden ist. Zudem gibt es im StGB Straftatbestände, bei denen das Anliegen einer Stärkung der Moral offensichtlich ist, während es eines deutlich erhöhten argumentativen Aufwandes bedarf, um ihre Vereinbarkeit mit der Rechtsgüterlehre aufzuweisen. Das gilt vor allem für den Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung (§ 323c StGB). Dies erlaubt die im Folgenden untersuchte Frage, welche der von Smith berschriebenen alternativen Funktionen des Strafrechts im Falle der unterlassenen Hilfeleistung einschlägig ist. Bestätigt dieser Straftatbestand eine geltende Moral und ist damit durch diese legimitiert oder kompensiert er den Mangel einer entsprechenden moralischen Vorgabe aus ordnungspolitischen Grunden? (Quelle: Buch)
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Verfasserangabe:
Paul Tiedemann
Jahr:
2023
Aufsätze:
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Beschreibung:
S. [643]-654
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Sprache:
Deutsch
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Büch