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Neue Fürsorgepflichten des Dienstherrn nach § 79 BBG - Die Dynamik der beamtenrechtlichen Fürsorge

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Verfasser: Steiner, Harald
Verfasserangabe: Harald Steiner
Jahr: 2007
Die Personalvertretung
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten ist inhaltlich nicht abschließend zu definieren. Die Beamtenfürsorge kann nur mit einem "Durchblick auf die zeitbedingten gesellschaftspolitischen Vorstellungen" erschlossen und bestimmt werden.
Die sich hieraus ergebenden Fürsorgepflichten, d.h. deren Inhalt, Umfang und Grenzen, unterliegen einem stetigen Wandel.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Steiner, Harald
Verfasserangabe: Harald Steiner
Jahr: 2007
Übergeordnetes Werk: Die Personalvertretung
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Beschreibung: Nr. 12, S. 510 - 520 : Ill.
Schlagwortketten:
Fürsorgepflicht / Dienstherr
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