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Die Novellierung des § 114 ArbGG durch das Sozialschutz-Paket II

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Verfasser: Francken, Johannes
Verfasserangabe: Johannes Francken
Jahr: 2020
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Der Bundestag hat am 25.3.2020 eine epidemische Lage von nationaler Tragweite gem. § IFSG § 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) festgestellt. Der Lockdown hat zu erheblichen wirtschaftlichen Problemen geführt, die noch lange fortdauern werden. Gerade in einer derartigen Lage ist wegen des Justizgewährungsanspruchs der Rechtsschutzsuchenden und unter Beachtung des Gesundheitsschutzes für die Verfahrensbeteiligten die Funktionsfähigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit zur Bewältigung hoher Klageeingänge und stark gestiegener Verfahrensbestände zu gewährleisten. Dafür erfordern die besonderen Umstände Anpassungen im Prozessrecht, da die bestehenden Regelungen für das Erfordernis eines möglichst umfassenden Gesundheitsschutzes der beteiligten Personen nicht ausgelegt sind. Dem versucht das Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 20.5.2020 (Sozialschutz-Paket II; BGBl. 2020 I BGBL Jahr 2020 I Seite 1055) durch die Novellierung des § ARBGG § 114 ArbGG für die Arbeitsgerichtsbarkeit abzuhelfen (s. hierzu auch Natter/Wildschütz, NZA Editorial Heft 10/2020). Diese Norm gilt nur vorübergehend, da sie am 1.1.2021 außer Kraft tritt. (Quelle: www.beck-online.beck.de)

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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Francken, Johannes
Verfasserangabe: Johannes Francken
Jahr: 2020
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
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Beschreibung: H. 11, S. [681] - 685
Schlagwortketten:
Corona / Sozialschutz-Paket II
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