Die Unterstützung von jungen Menschen bis 25 Jahre beim Übergang von Schule in den Beruf, ist insbesondere bei jungen Menschen mit mangelnder Schulbildung und komplexen Problemlagen gekennzeichnet durch die Zuständigkeit von mehreren Institutionen. Für die Unterstützung von jungen Menschen sind sowohl die Agentur für Arbeit (AA), das Jobcenter (JC), als auch das Jugendamt verantwortlich.1
„Das […] benötigte Spektrum an Leistungen kann üblicherweise nicht von einem einzelnen Träger bereitgestellt werden. Die Implementation von Leistungsketten setzt vielmehr voraus, dass unterschiedliche Angebotsträger […] miteinander kooperieren, d.h. ein „Netzwerk“ bilden […]“ ²
Die Bildung eines regionalen Netzwerkes zur Unterstützung junger Menschen beim Übergang in das Erwerbsleben aus den zuständigen Institutionen, kann zu einer nachhaltigen Verbesserung der beruflichen Integration junger Menschen beitragen³.
[…]
Fußnoten:
1: vgl. Der Deutsche Gewerkschaftsbund, 2014, S. 1f
2: Reis, Geideck, Hobusch, Kolbe & Wende, 2010, S. 11
3: vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung, 2006, S. 6
Verfasserangabe:
vorgelegt von: Saskia Pooch ; Erstprüfer/in: Prof. Dr. Nicolas Schöpf, Zweitprüfer/in: Prof. Dr. Gerald Sailmann
Jahr:
2016
Verlag:
Mannheim, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
Aufsätze:
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Beschreibung:
167 Bl. : graph. Darst.
Sprache:
Deutsch
Fußnote:
Mannheim, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit, Bachelor-Thesis, 2016, Erscheint auch als CD-ROM-Version
Mediengruppe:
Bachelorarbeiten